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Klarheit im Arbeitsrecht.
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Arbeitsrecht für Arbeitnehmende in Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet

Kurz und Knapp

RECHTFAIR vertritt Arbeitnehmende insbesondere bei folgenden Anlässen: die Kündigung, die erhalten oder angedroht wurde, und die Abmahnung, die in die Personalakte soll. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und dauert maximal 30 Minuten.

Wofür dieses Dezernat zuständig ist

Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmende. Zwei Anlässe decken erfahrungsgemäß den größten Teil der Fälle ab — eine Kündigung, die im Briefkasten liegt oder angedroht wurde, und eine Abmahnung, die in die Personalakte soll. Beides hat eigene Regeln, eigene Fristen und eigene Kosten.

Zuständig ist üblicherweise das Arbeitsgericht am Sitz des Betriebs. Für das Rhein-Main-Gebiet sind das vor allem die Arbeitsgerichte Frankfurt am Main, Offenbach, Darmstadt und Wiesbaden. Was wir nicht übernehmen: Arbeitgebermandate, Beamtenverhältnisse und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Dienstleistungen im Fokus

Kündigungsschutzklage
  • Wie lange habe ich Zeit?
  • Wann ist eine Kündigung unwirksam?
  • Bekomme ich eine Abfindung?
  • Was kostet die Klage?
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Abmahnung
  • Wann ist eine Abmahnung unwirksam?
  • Muss ich reagieren?
  • Entfernung aus der Personalakte
  • Was kostet das Vorgehen?
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So läuft es ab

1
Kontakt aufnehmen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Anschließend melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

2
Rückruf und Vorbereitung

Im telefonischen Rückruf stimmen wir einen Termin mit Ihnen ab. Sie erhalten einen Onlinefragebogen, mit dem wir Ihr Anliegen für die kostenfreie Ersteinschätzung vorbereiten. Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen spätestens einen Tag vor Ihrem Termin zurück.

3
Kostenfreie Ersteinschätzung

Die Ersteinschätzung findet telefonisch oder per Videoanruf statt und dauert maximal 30 Minuten. In diesem Gespräch besprechen wir Ihre rechtliche Situation, die Kosten einer anschließenden Beauftragung und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.

4
Beauftragung und Bearbeitung

Wenn Sie uns mit der weiteren Vertretung beauftragen, erhalten Sie alle erforderlichen Mandatsunterlagen. Wir beginnen dann mit der Bearbeitung Ihres Mandats.

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir für Sie auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer. Sie müssen dafür nichts weiter tun, als uns Versicherer und Versicherungsnummer zu nennen. Mit der Bearbeitung Ihrer Sache beginnen wir jedoch sofort: Eine Deckungszusage kann mehrere Tage bis Wochen dauern, die Drei-Wochen-Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz läuft in dieser Zeit weiter. Erteilt die Versicherung die Zusage, rechnen wir direkt mit ihr ab. Lehnt sie ab, sind Sie der Kostenschuldner.

Kosten

  • Kündigungsschutzklage: Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Der Streitwert wird nach § 42 Absatz 2 Gerichtskostengesetz üblicherweise mit höchstens drei Bruttomonatsgehältern angesetzt.
  • Abmahnung: Pauschale, vor der Beauftragung genannt.
  • In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz in aller Regel jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang.
  • Die unbequeme Wahrheit: Lehnt die Versicherung ab, sind Sie Kostenschuldner. Wir sagen Ihnen das vorher, nicht hinterher.

Häufige Fragen

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Sie ist kostenfrei und dauert üblicherweise maximal 30 Minuten. Eine Beauftragung entsteht daraus nicht automatisch — Sie entscheiden danach in Ruhe.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

In vielen Fällen ja. Wir stellen auf Ihre Bitte hin für Sie die Deckungsanfrage. Erteilt die Versicherung die Zusage, rechnen wir mit ihr ab. Unabhängig von der Zusage sind Sie jedoch unser Vertragspartner und somit für die Begleichung der Rechnung verantwortlich.

Wie schnell melden Sie sich nach meiner Anfrage?

In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wir rufen an, um den Termin für die Ersteinschätzung abzustimmen.

Muss ich für die Beratung in die Kanzlei kommen?

Nein. Der gesamte Ablauf funktioniert telefonisch, per Video und online. Ein persönliches Gespräch in Frankfurt am Main ist möglich, aber nicht nötig.

Formular im Seitenverlauf

Schritt 1 von 2

Worum geht es?

Schritt 2 von 2

Kontaktdaten

Kostenfreie Ersteinschätzung · Rückruf innerhalb von 48 Stunden

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und dauert üblicherweise maximal 30 Minuten (§ 34 RVG). Eine Beauftragung entsteht daraus nicht automatisch.