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Erste Hilfe bei Onlinebetrug,
jetzt Klärung schaffen.

Onlinebetrug: rechtlich vorgehen

Kurz und Knapp

Nach einem Onlinebetrug entscheidet erfahrungsgemäß die Zahlungsspur über die Erfolgsaussicht: Je jünger die Transaktion und je regulierter der Empfänger, desto eher lässt sich das Geld greifen. Eine Rückholgarantie gibt es nicht. RECHTFAIR verfolgt straf- und zivilrechtliche Wege parallel und prüft kostenfrei, welche Möglichkeiten im Einzelfall offenstehen.

Erwartungsklärung zuerst

Es gibt keine Rückholgarantie, und wer Ihnen eine gibt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der nächste Betrüger. Was möglich ist, hängt üblicherweise an der Geldspur — wohin ging das Geld, über welche Bank, über welche Börse, und wie alt ist die Transaktion.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht führt ein öffentliches Register der zugelassenen Anbieter und veröffentlicht Warnmeldungen zu unerlaubten Geschäften. Fehlt eine Zulassung, ist das für die Strafanzeige normalerweise ein konkreter Anhaltspunkt und für zivilrechtliche Ansprüche ein wichtiger Baustein. Wir prüfen das kostenfrei und sagen Ihnen, wenn die Spur aus unserer Sicht nicht mehr weiterführt.

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So läuft es ab

1
Kontakt aufnehmen

Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Anschließend melden wir uns telefonisch bei Ihnen, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

2
Rückruf und Vorbereitung

Im telefonischen Rückruf stimmen wir einen Termin mit Ihnen ab. Sie erhalten einen Onlinefragebogen, mit dem wir Ihr Anliegen für die kostenfreie Ersteinschätzung vorbereiten. Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen spätestens einen Tag vor Ihrem Termin zurück.

3
Kostenfreie Ersteinschätzung

Die Ersteinschätzung findet telefonisch oder per Videoanruf statt und dauert maximal 30 Minuten. In diesem Gespräch besprechen wir Ihre rechtliche Situation, die Kosten einer anschließenden Beauftragung und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.

4
Beauftragung und Bearbeitung

Wenn Sie uns mit der weiteren Vertretung beauftragen, erhalten Sie alle erforderlichen Mandatsunterlagen. Wir beginnen dann mit der Bearbeitung Ihres Mandats.

Rechtsschutzversicherung

Wir stellen für Sie auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer und beginnen zugleich mit der Bearbeitung. Bei Anlagebetrug beziehungsweise Onlinebetrug greift der Rechtsschutz allerdings seltener als im Arbeitsrecht: Viele Policen schließen Streitigkeiten aus dem Bereich der Kapitalanlage ausdrücklich aus. Wir fragen trotzdem an und sagen Ihnen das Ergebnis, sobald es vorliegt.

Kosten

  • Pauschale, vor der Beauftragung genannt.
  • Kein Erfolgshonorar und keine Beteiligung an der Rückholsumme.
  • Lehnt die Versicherung ab, sind Sie Kostenschuldner.
Vorsicht vor Rückholanbietern

Wer Sie nach dem Betrug proaktiv anruft und gegen Vorkasse die Rückholung verspricht, ist fast immer der zweite Betrüger. Seriöse Anbieter können Ihnen keine Erfolgsquoten garantieren. Jede Anwaltszulassung lässt sich im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis kostenlos prüfen.

Häufige Fragen

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Sie ist kostenfrei und dauert üblicherweise maximal 30 Minuten. Eine Beauftragung entsteht daraus nicht automatisch — Sie entscheiden danach in Ruhe.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Es kommt häufig vor, dass die Rechtsschutzversicherung bei Anlagebetrug beziehungsweise Onlinebetrug nicht greift. Schauen Sie am besten selbst in Ihren Versicherungsschein.

Wie schnell melden Sie sich nach meiner Anfrage?

In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wir rufen an, um den Termin für die Ersteinschätzung abzustimmen.

Muss ich für die Beratung in die Kanzlei kommen?

Nein. Der gesamte Ablauf funktioniert telefonisch, per Video und online. Ein persönliches Gespräch in Frankfurt am Main ist möglich, aber nicht nötig.

Formular im Seitenverlauf

Schritt 1 von 2

Worum geht es?

Schritt 2 von 2

Kontaktdaten

Kostenfreie Ersteinschätzung · Rückruf innerhalb von 48 Stunden

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und dauert üblicherweise maximal 30 Minuten (§ 34 RVG). Eine Beauftragung entsteht daraus nicht automatisch.