Mandanten-FAQ

Alles, was Mandantinnen und Mandanten vor, während und nach der Beauftragung am häufigsten fragen.

Ablauf und Termine

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts. Sie ist kostenfrei und dauert üblicherweise maximal 30 Minuten. Eine Beauftragung entsteht daraus nicht automatisch — Sie entscheiden danach in Ruhe.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

In vielen Fällen ja. Wir stellen auf Ihre Bitte hin für Sie die Deckungsanfrage. Erteilt die Versicherung die Zusage, rechnen wir mit ihr ab. Unabhängig von der Zusage sind Sie jedoch unser Vertragspartner und somit für die Begleichung der Rechnung verantwortlich.

Wie schnell melden Sie sich nach meiner Anfrage?

In der Regel innerhalb von 48 Stunden. Wir rufen an, um den Termin für die Ersteinschätzung abzustimmen.

Muss ich für die Beratung in die Kanzlei kommen?

Nein. Der gesamte Ablauf funktioniert telefonisch, per Video und online. Ein persönliches Gespräch in Frankfurt am Main ist möglich, aber nicht nötig.

Was passiert nach der Ersteinschätzung?

Sie erhalten eine Einschätzung Ihrer Lage, eine Kostenangabe und die nächsten Schritte. Beauftragen Sie uns, bekommen Sie die Mandatsunterlagen digital. Wenn nicht, endet die Sache dort.

Kosten und Abrechnung

Wie rechnen Sie ab?

Im Arbeitsrecht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bei der Klage, als Pauschale bei der Abmahnung. Im Bereich Onlinebetrug durchgehend als Pauschale.

Gibt es ein Erfolgshonorar?

Nein. Wir beteiligen uns auch nicht an einer Rückholsumme.

Wann erhalte ich die Rechnung?

Nach Abschluss des Auftrags oder bei längeren Verfahren in Abschnitten, jeweils vorher angekündigt.

Was ist ein Streitwert?

Die Bezugsgröße für die Gebühren. Bei der Kündigungsschutzklage wird er nach § 42 Absatz 2 Gerichtskostengesetz üblicherweise mit höchstens drei Bruttomonatsgehältern angesetzt.

Muss ich in Vorkasse gehen?

Bei Pauschalen üblicherweise ja, in klar benannter Höhe. Liegt eine Deckungszusage vor, rechnen wir direkt mit der Versicherung ab.

Rechtsschutzversicherung

Wer stellt die Deckungsanfrage?

Auf Ihre Bitte hin übernehmen wir das für Sie. Sie nennen uns nur Versicherer und Versicherungsnummer.

Warten Sie die Antwort der Versicherung ab?

Nein. Mit der Bearbeitung beginnen wir sofort, weil eine Zusage mehrere Tage bis Wochen dauern kann und Fristen in dieser Zeit weiterlaufen.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

In vielen Fällen ja. Wir stellen auf Ihre Bitte hin für Sie die Deckungsanfrage. Erteilt die Versicherung die Zusage, rechnen wir mit ihr ab. Unabhängig von der Zusage sind Sie jedoch unser Vertragspartner und somit für die Begleichung der Rechnung verantwortlich.

Was passiert, wenn die Versicherung ablehnt?

Wir besprechen mit Ihnen, wie es weitergeht. Die Kosten bleiben in diesem Fall bei Ihnen — deshalb nennen wir die Höhe vor der Beauftragung.

Gilt eine Wartezeit nach Abschluss der Police?

Viele Policen sehen im Arbeitsrecht eine Wartezeit von etwa drei Monaten ab Vertragsbeginn vor. Wir prüfen das anhand Ihrer Police.

Deckt meine Police auch Onlinebetrug ab?

Häufig nicht, weil Streitigkeiten aus dem Bereich der Kapitalanlage ausgeschlossen sind. Schauen Sie am besten selbst in Ihren Versicherungsschein.

Fällt eine Selbstbeteiligung an?

Je nach Vertrag. Üblich sind Beträge zwischen 150 und 500 Euro je Rechtsschutzfall.

Unterlagen und Datenschutz

Wie übermittle ich meine Unterlagen?

Über einen verschlüsselten Upload-Bereich, nicht per unverschlüsselter E-Mail.

Wer in der Kanzlei sieht meine Akte?

Nur die mit Ihrem Fall befassten Personen. Zugriffe werden protokolliert.

Werden meine Daten für KI-Training genutzt?

Nein. Eingesetzte Dienste werden vertraglich so eingebunden, dass Eingaben nicht zum Training verwendet werden. Ausführlich in den Grundsätzen der Datenverarbeitung.

Wie lange wird meine Akte aufbewahrt?

Nach den berufsrechtlichen Vorgaben. Anschließend wird sie gelöscht.

Gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für Ihre Dienstleister?

Ja. Dienstleister werden nach § 43e Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, sonst erhalten sie keinen Zugriff.

Arbeitsrecht

Ab wann läuft die Drei-Wochen-Frist?

Ab Zugang, also üblicherweise ab dem Tag, an dem das Schreiben in Ihren Briefkasten gelangt ist — nicht ab dem Tag, an dem Sie es lesen.

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Nur ausnahmsweise, etwa nach § 1a Kündigungsschutzgesetz. In der Praxis entsteht die Abfindung meist im gerichtlichen Vergleich.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nicht ohne vorherige Prüfung. Er kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, die im Regelfall zwölf Wochen beträgt, und ein Widerrufsrecht besteht üblicherweise nicht.

Muss ich mich arbeitsuchend melden?

Ja, nach § 38 Sozialgesetzbuch III üblicherweise spätestens drei Monate vor Beendigung, bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis.

Kann eine Abmahnung wieder aus der Personalakte entfernt werden?

Wenn sie unwirksam oder zu unbestimmt ist, kommt ein Anspruch auf Entfernung in Betracht.

Onlinebetrug

Ist mein Geld endgültig verloren?

Nicht zwangsläufig. Entscheidend ist erfahrungsgemäß, wo die Zahlungsspur endet und wie viel Zeit vergangen ist.

Soll ich Strafanzeige erstatten?

Meist ja, auch wegen der Akteneinsicht nach § 406e Strafprozessordnung.

Was ist Recovery-Scam?

Der zweite Betrug: Rückholversprechen gegen Vorkasse, häufig durch dieselbe Täterstruktur, teils unter falschem Anwaltsnamen.

Haftet meine Bank für die Zahlung?

Nur bei Verletzung von Sorgfalts- oder Warnpflichten oder bei nicht autorisierten Zahlungen. Das ist Einzelfallprüfung.

Wie schnell muss ich handeln?

So schnell wie möglich. Rückbuchungsfristen laufen erfahrungsgemäß in Tagen und Wochen, nicht in Monaten.