Was mit Ihrem Fall in unseren Systemen passiert

Kein Pflichtdokument. Eine freiwillige Offenlegung, weil digitale Kanzleien erklären müssen, wo die Technik aufhört.

Was wir automatisieren und was nicht

Automatisiert laufen Fristenkontrolle, Aktenanlage, Dokumentenentwürfe und Statusmeldungen. Nicht automatisiert laufen Prüfung, Bewertung und Freigabe. Jedes Schreiben, das die Kanzlei verlässt, hat ein Anwalt gelesen.

Wo künstliche Intelligenz eingesetzt wird

Zur Vorstrukturierung von Sachverhalten und zur Erstellung von Entwürfen. Nie zur Entscheidung über Erfolgsaussichten und nie als letzte Instanz vor dem Versand.

Warum kein Mandantendatum in ein Training fließt

Eingesetzte Dienste werden vertraglich so eingebunden, dass Eingaben nicht zum Training verwendet werden. Ohne diese Zusage wird ein Dienst nicht eingesetzt.

Wo unsere Daten liegen

Auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Drittlandtransfers werden benannt und begründet.

Anwaltliche Verschwiegenheit und technische Dienstleister

Dienstleister werden nach § 43e Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet. Ohne diese Verpflichtung erhält niemand Zugriff.

Wer in der Kanzlei welche Akte sieht

Zugriff hat nur, wer mit dem Fall befasst ist. Zugriffe werden protokolliert.

Löschfristen und Aktenaufbewahrung

Die Aufbewahrung richtet sich nach den berufsrechtlichen Vorgaben. Danach wird die Akte gelöscht.

Was wir automatisieren, ist die Arbeit. Nicht die Entscheidung.