Was mit Ihrem Fall in unseren Systemen passiert
Kein Pflichtdokument. Eine freiwillige Offenlegung, weil digitale Kanzleien erklären müssen, wo die Technik aufhört.
Automatisiert laufen Fristenkontrolle, Aktenanlage, Dokumentenentwürfe und Statusmeldungen. Nicht automatisiert laufen Prüfung, Bewertung und Freigabe. Jedes Schreiben, das die Kanzlei verlässt, hat ein Anwalt gelesen.
Zur Vorstrukturierung von Sachverhalten und zur Erstellung von Entwürfen. Nie zur Entscheidung über Erfolgsaussichten und nie als letzte Instanz vor dem Versand.
Eingesetzte Dienste werden vertraglich so eingebunden, dass Eingaben nicht zum Training verwendet werden. Ohne diese Zusage wird ein Dienst nicht eingesetzt.
Auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Drittlandtransfers werden benannt und begründet.
Dienstleister werden nach § 43e Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet. Ohne diese Verpflichtung erhält niemand Zugriff.
Zugriff hat nur, wer mit dem Fall befasst ist. Zugriffe werden protokolliert.
Die Aufbewahrung richtet sich nach den berufsrechtlichen Vorgaben. Danach wird die Akte gelöscht.
Was wir automatisieren, ist die Arbeit. Nicht die Entscheidung.