Die Drei-Wochen-Frist: an welchem Tag sie wirklich beginnt
Kurz und Knapp
Die Drei-Wochen-Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz beginnt üblicherweise mit dem Zugang der Kündigung, also an dem Tag, an dem das Schreiben in den Briefkasten gelangt und mit einer Leerung zu rechnen ist. Nicht maßgeblich sind normalerweise das Datum des Schreibens, das Absendedatum oder der Tag, an dem Sie es gelesen haben.
Die Drei-Wochen-Frist ist die einzige Frist nach einer Kündigung, bei der sich ein Versäumnis kaum reparieren lässt. Deshalb lohnt es sich, genau zu wissen, wann sie beginnt — und wann nicht.
Das Datum auf dem Schreiben zählt nicht
Viele Betroffene richten sich nach dem Datum, das oben auf der Kündigung steht. Das ist meistens falsch. Maßgeblich ist der Zugang, also der Zeitpunkt, in dem das Schreiben so in den Machtbereich der Empfängerin oder des Empfängers gelangt ist, dass mit der Kenntnisnahme zu rechnen war.
Zugang heißt Briefkasten, nicht gelesen
Wer im Urlaub war und den Brief erst nach der Rückkehr öffnet, verliert dadurch in der Regel keine Zeit. Entscheidend ist, wann üblicherweise mit einer Leerung des Briefkastens zu rechnen war. Genau deshalb sollte die Kündigung mit Umschlag und Poststempel aufbewahrt werden.
Fällt das Fristende auf ein Wochenende?
Die Frist endet drei Wochen nach dem Zugang am gleichen Wochentag. Fällt dieses Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt es sich nach § 193 BGB gewöhnlich auf den nächsten Werktag. Auf die Berechnung im Einzelfall kommt es an: Wir prüfen das anhand Ihrer Unterlagen.